unsere Versicherungen über den KSB

Eine Zusammenfassung der Details der Sportversicherung beim KSB (von S. Hinsenbrock)

Der Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Thüringen e.V. bietet Versicherungsschutz für
seine Vereine und deren Mitglieder bei sportbezogenen satzungsgemäßen Tätigkeiten. Der
Sportversicherer ist die Generali Deutschland Versicherung AG, unterstützt durch die NRV Neue
Rechtsschutzversicherung AG und die R+V Allgemeine Versicherung AG.
Die Verwaltung und Betreuung des Vertrags, die Schadenbearbeitung und der Schriftverkehr erfolgen
durch das Servicebüro Sportversicherung des LSB Thüringen.

BüchnerBarella Versicherungsmakler
Servicebüro Sportversicherung des LSB Thüringen e.V.
Werner-Seelenbinder-Straße 1, 99091 Erfurt
Telefon: 0361 666 2020, Fax: 0361 666 2049, E-Mail: sportversicherung@buechnerbarella.de

Versicherte Personen:
-> aktive und passive Mitglieder der Vereine,
-> ehrenamtliche oder nebenberufliche Aufsichtspersonen sowie Funktionäre, die durch den
Vorstand des Vereins ständig oder vorübergehend mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen
im Rahmen der Aufgaben des Vereins beauftragt sind,
-> Schieds-, Kampf- und Zielrichter
-> ehrenamtlich oder nebenberuflich tätige Turn- bzw. Sportlehrer, Trainer und Übungsleiter
-> hauptberuflich angestellte Personen des Vereins
-> Geflüchtete als Nichtvereinsmitglied während der aktiven Teilnahme am Vereinssport eines, im
Landessportbund Thüringen e.V. organisierten Vereines.

Die Sportunfallversicherung bietet Versicherungsschutz bei allen sportbezogenen satzungsgemäßen
Veranstaltungen, einschließlich Einzeltraining, ehrenamtlichen Tätigkeiten, Bau- und
Wartungsarbeiten sowie Aufräumarbeiten für den Verein, Auf- und Abbauarbeiten bei versicherten
Veranstaltungen und dem Wegerisiko der Vereinsmitglieder zu und von sportbezogenen
satzungsgemäßen Veranstaltungen.

Die Sporthaftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des LSB Thüringen und seiner
Mitgliedsvereine sowie die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Vereinsmitglieder aus ihrer
sportbezogenen satzungsgemäßen Tätigkeit bei Schäden, die der Verein oder seine Mitglieder
Dritten zufügen.

Die Rechtsschutzversicherung umfasst den Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Arbeits-
Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Vertrags-Rechtsschutz und Rechtsschutz für
Grundstückseigentum und Miete.

Die Vertrauensschadenversicherung bietet Versicherungsschutz bei schuldhaften, auf Vorsatz
beruhenden Handlungen sowie ohne Verschulden der Wagnispersonen eingetretene Ereignisse wie
z.B. Raub, Erpressung, Betrug auf dem Transportweg oder Diebstahl von Werten der Versicherten,
die sich in deren körperlicher Obhut befanden.

Jeder Schaden ist unverzüglich mittels einer Schadenanzeige schriftlich zu melden. Schadenanzeigen
zu einzelnen Versicherungsarten sind beim Servicebüro Sportversicherung erhältlich. Die
Schadenanzeigen der Unfall- und Haftpflichtversicherung können auf der Homepage des LSB
Thüringen ausgedruckt werden.
www.thueringen-sport.de

Versicherungssumme
pauschal für Personen- und Sachschäden 10.000.000 €
Leistungen der Sportunfallversicherung
Invalidität
Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 15 %, Grundsumme 30.000 €, progressiv bis zu 162.500 €
Invaliditätsansprüche sind innerhalb von 18 Monaten vom Unfalltag an gerechnet bei der
Versicherung geltend zu machen.
Todesfall
Erwachsene 10.000 €, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 6.000 €,
Versicherte mit unterhaltsberechtigten Kindern zusätzlich je Kind 3.000€ maximal 9.000 €
Optischer Todesfall 3.000 €
Krankenhaustagegeld
innerhalb von fünf Jahren, pro Tag 10 €

Zusatzheilkosten
Die Sportunfallversicherung ist keine Krankenversicherung. Die Kosten des Heilverfahrens trägt die
Krankenversicherung des Verunfallten. Gesetzlich festgelegte oder frei gewählte Selbstbeteiligungen,
Praxis- und Rezeptgebühren sowie Zuzahlungen sind nicht Bestandteil der Unfallversicherung.
Zahnschäden einschließlich fest angebrachter Zahnspangen:
für Eigenbeteiligungen je behandeltem Zahn/Spange bis zu 250 €, maximal 1.000 €
Brillen, Kontaktlinsen Versicherungsschutz ausschließlich bei aktiver Sportausübung! bis zu 150 €
Hörgeräte, Versicherungsschutz ausschließlich bei aktiver Sportausübung! bis zu 250 €

Verletztenhilfe
Wird gezahlt, wenn die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person
durch einen Sportunfall länger als 180 Tage ohne die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
vollständig und ununterbrochen beeinträchtigt ist, je Schadenfall 1.000 €
Nachhilfeunterricht
für Schüler, die der Schule länger als vier Wochen fernbleiben müssen, je Tag bis zu 100 €,
maximal 1.500 €

Koma Geld
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalles in ein Koma (auch künstliches), so wird für die Zeit
dieses Zustandes ein Koma Geld geleistet. Das Koma Geld wird maximal für 365 Tage geleistet und
beträgt je Tag 25 €

Schmerzensgeld bei Diagnosestellung
Der Versicherer leistet ein einmaliges Schmerzensgeld bereits nach Stellung bestimmter ärztlicher
Diagnosen 300 €

Reha Beihilfe
Die Reha-Beihilfe wird einmal je Unfall gezahlt. Die Leistung beträgt einmalig 500€. Als Reha-
Maßnahme gilt nicht eine stationäre Behandlung, bei der die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen
im Vordergrund steht.

Kosmetische Operationen
je Versicherten bis zu 5.000 €

Bergungskosten
je Versicherten bis zu 10.000 €


alle Details aufgelistet beim KSB:
https://www.thueringen-sport.de/service/versicherungen-im-sport/sportversicherungsvertrag-des-lsb/